der FDP Steinmaur
1. Zweck
§ 1 Die Freisinnig-Demokratische Partei Steinmaur ist als Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB ein Glied der Freisinnig-Demokratischen Parteien des Bezirks Dielsdorf, des Kantons Zürich und der Schweiz.
Sie bezweckt den Zusammenschluss der in Steinmaur und Umgebung wohnhaften freisinnig-demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger, verbreitet freisinnig-demokratisches Gedankengut und vertritt ihre Anliegen und Meinungen in der Öffentlichkeit.
2. Mitgliedschaft
§ 2 Die Aufnahme in die Ortsgruppe erfolgt auf schriftliche Beitrittserklärung durch den Vorstand.
Es können Schweizer und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, Männer und Frauen aufgenommen werden.
Der Austritt erfolgt durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Letzterer auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung
3. Organisation
§ 3 Die Organe der Ortsgruppe sind:
a) die Generalversammlung
b) die Mitgliederversammlung
c) der Vorstand
d) der Rechnungsrevisor
§ 4 Generalversammlung
Sie ist das oberste Organ und wird vom Vorstand jährlich einmal im ersten Semester einberufen. Sie muss innerhalb von 4 Wochen einberufen werden, wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangt.
Die Einladungen mit Traktandenliste sind mindestens 10 Tage zum Voraus zu versenden.
Die Rechte der Generalversammlung sind:
a) Genehmigung und Änderung der Statuten
b) Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung
c) Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten
d) Abnahme der Jahresrechnung
e) Festsetzung der Jahresbeiträge
f) Wahl des Vorstandes
g) Wahl des Präsidenten
h) Wahl des Rechnungsrevisors
i) Wahl des oder der kantonalen Delegierten
j) Wahl der Bezirksdelegierten
k) Ausschluss von Mitgliedern
l) Auflösung des Vereins
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf einberufen. Sie muss innerhalb von 4 Wochen einberufen werden, wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangt.
Die Rechte der Mitgliederversammlung sind:
a) das Aufstellen von Kandidaten bei Wahlen
b) das Behandeln von Geschäften, die nicht anderen Organen vorbehalten sind
Die Einladungen mit Traktandenliste sind mindestens 10 Tage zum Voraus zu versenden.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens 3 weiteren Mitgliedern.
Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst. Er wählt aus seiner Mitte den Vizepräsidenten, den Aktuar und den Kassier.
Beim Ausscheiden eines Vorstandmitgliedes während der Amtsdauer ergänzt sich der Vorstand selbst. Scheidet der Präsident aus, ist so bald als möglich ein neuer Präsident zu wählen.
Die Rechte des Vorstandes sind:
a) Führung der politischen Partei-Angelegenheiten, soweit diese nicht anderen
Organen vorbehalten sind
b) Vollzug der Beschlüsse der General- und Mitgliederversammlungen
Die rechtsverbindliche Unterschrift führen der Präsident oder Vizepräsident mit Aktuar oder Kassier. In Kassenangelegenheiten führt der Kassier Einzelunterschrift.
§ 7 Rechnungsrevisor
Der Rechnungsrevisor prüft jährlich die Rechnung.
§ 8 Delegierte
Sie werden durch die Generalversammlung gewählt. Im Verhinderungsfall ist der Präsident für Ersatz besorgt.
4. Amtsdauer
§ 9 Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre.
5. Einnahmen
§ 10 Die Einnahmen bestehen aus:
a) den ordentlichen Jahresbeiträgen
b) allfälligen ausserordentlichen Beiträgen
c) freiwilligen Beiträgen
6. Beschlussfassung
§ 11 Sämtliche Beschlüsse werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, durch einfache Stimmenmehrheit aller Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.
Auf Verlangen der Mehrheit sind Abstimmungen oder Wahlen geheim durchzuführen.
7. Statutenänderungen und Auflösung
§ 12 Sie bedingen die Anwesenheit von ½ aller Mitglieder und bedürfen der Zustimmung von 2/3 der Anwesenden.
Kommt das Quorum nicht zustande, ist innert 3 – 5 Wochen eine zweite Generalversammlung einzuberufen, an der mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder beschlossen werden kann.
Beschliesst die Generalversammlung die Auflösung der Ortsgruppe, fällt ein allfällig verbleibendes Vermögen an die Bezirkspartei.
Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 23. Mai 2007 genehmigt und in Kraft gesetzt.
FREISINNIG-DEMOKRATISCHE PARTEI STEINMAUR
Präsident Aktuar
Fritz Frischknecht Walter Hilti





